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Aufgrund der Vielschichtigkeit und der ständigen Änderungen im Steuerrecht kann es auch mal notwendig werden, sein Recht vor dem Finanzgericht, gegebenenfalls auch vor dem Bundesfinanzhof durchzusetzen. Mit unserer Erfahrung können wir Ihnen helfen, Erfolgschancen eines Rechtsstreits abzuwägen und etwaige notwendige Schritte vorzunehmen.

Wird man ungeplant mit Themen im Zusammenhang mit dem Steuerstrafrecht konfrontiert, ist rasches und kompetentes Handeln angezeigt. Kontaktieren Sie uns im Bedarfsfall!

Unser Leistungsangebot

  • umfassendes Know-how und langjährige praktische Erfahrung
  • Vorbereitung von Finanzgerichtsverfahren
  • Vertretung bei Finanzgerichten bzw. in Steuerstrafverfahren
  • Kompetenz und Diskretion
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